@ Stollberg:
"Darf man bei einem 4-geschossigem Gebäude auf notw. TH und notw. Flur verzichten? ( die Muster BO regelt das anders - notw. Treppe ohne Treppenraum nur für höchstens zwei Geschosse innerhalb der selben NE von insgesamt nicht mehr als 200m?)"
Das ist falsch! Nach MBO wäre es GK 1 und damit wäre eine notwendige Treppe ohne TR über alle 4 Geschosse möglich.
So wie Sie das Gebäude beschreiben, wäre auch zu klären, ob es sich tatsächlich um 2 UG´s handelt. Bitte die Definition bezüglich der Kellergeschosse beachten (§ 2(6) Satz 1 MBO).
§ 30(3) BbgBO:
"Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen Treppenraum (notwendiger Treppenraum) liegen. Für die Verbindung von Geschossen innerhalb von Wohnungen oder Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m? Grundfläche sind notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum zulässig, wenn in jedem Geschoss ein anderer Rettungsweg erreicht werden kann."
Ein Gebäude, mit einer Nutzungseinheit < 400 m? = kein notw. TR
(Bitte Treppenraum verwenden, es gibt keine Treppenhäuser ;-)
Gruss PF